Die Üblichen der Gemeindevertretung regten sich damals darüber auf, dass sie keinen Einblick in eine Akte aus dem Verfahren bekamen, bei dem ich erstinstanzlich freigesprochen wurde. Die Gemeindevertretung ist nicht Disziplinarvorgesetzter eines ehrenamtlichen Bürgermeisters und somit nicht zur Akteneinsicht berechtigt, so auch die rechtliche Einstufung des Amtes, der Kommunalverfassung und des Innenministeriums. Was machen die Üblichen in der Gemeindevertretung?
Sie fassen den rechtswidrigen Beschluss einen Rechtsanwalt zu beauftragen und die Akteneinsicht vor Gericht durchzusetzen. Zusätzlich wurden Amtsmitarbeiter mit Klagedrohungen unter Druck gesetzt, Internas an die Presse durchgesteckt und die Kommunalaufsicht in öffentlicher Sitzung als unfähig herabgestuft. Nun kam der Beschluss des Gerichtes in dem der Antrag auf Akteneinsicht – wie erwartet- begründet abgelehnt wurde. Natürlich haben die Üblichen der Gemeindevertretung die Kosten zum Durchsetzen eigener Ziele nicht privat gezahlt sondern hierfür Steuergelder verschwendet.
Für die Einen ist es ein weiteres Beispiel dessen, was hier in Boltenhagen seit vielen Jahren falsch läuft. Für mich ist es eine weitere Motivation, dass wir durchhalten müssen und in anderthalb Jahren die Chance auf einen echten Wechsel in der Gemeindevertretung, haben. Weiter gehts mit Fortschritten in der Arbeit für unsere Einwohnerinnen und Einwohner. Denn dafür habt Ihr/ haben Sie, mich als Bürgermeister von Boltenhagen, gewählt.