Die Berufung gegen unsere ehemalige Eigenbetriebsleitung wurde abgewiesen, eine Revision ist nicht zugelassen. Dies bedeutet……

Die Berufung gegen unsere ehemalige Eigenbetriebsleitung wurde abgewiesen, eine Revision ist nicht zugelassen. Dies bedeutet……

Dies bedeutet, dass das Gericht wie auch im Arbeitsprozess sowie in erster Instanz der Schadensersatzklage keine grob vorsätzliche Täuschung der ehemaligen Kurdirektorin gegenüber der Gemeindevertretung beim Projekt Dünenpromenade erkennt. Damit erhält die Gemeinde keine Schadensersatzzahlungen der ehemaligen Kurdirektorin und die Gemeinde muss für ihre Anteile der Prozesskosten selbst aufkommen. Das Berufungsverfahren wurde mehrheitlich -nicht einstimmig- von der Gemeindevertretung Boltenhagen beschlossen.